Bewerben und Hochschulzulassung

Hinweis: 

Für ausländische Bewerber/innen gelten besondere Zulassungsregeln.

Bewerberinnen und Bewerber aus EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) bewerben sich wie Deutsche über das Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule. 

Wenn Sie kein Bildungsinländer sind, bewerben Sie sich grundsätzlich beim Akademischen Auslandsamt oder dem International Office der Hochschule, an der Sie studieren möchten. Möchten Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg studieren, wenden Sie sich an das Studienkolleg der Hochschule Konstanz. Dort erfolgt für alle Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zentral die Anerkennung Ihrer Zeugnisse. 

Informationen zum Hochschulzugang finden Sie hier.

 

Besonders beachten müssen Sie die unterschiedlichen Bewerbungstermine! 

Bei der Stiftung für Hochschulzulassung gibt es unterschiedliche Bewerbungstermine für Neu- und Alt-Abiturienten. Der 31. Mai gilt für alle Abiturientinnen und Abiturienten, die ihr Abitur bis zum 15. Januar desselben Jahres erworben haben als Bewerbungsfrist (Alt-Abiturienten). Der 15. Juli gilt für alle Abiturientinnen und Abiturienten, die Ihr Abitur zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben (Neu-Abiturienten). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Website der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de > Bewerbungstermine.