Bewerbung und Zulassung an Kunst- und Musikhochschulen, Film- und Popakademie, Akademie für Darstellende Kunst

Für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule wird die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt. Für Inhaber einer Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit über ein Feststellungsverfahren eine Studienberechtigung für einen Bachelorstudiengang zu erwerben (Deltaprüfung, siehe "Fachhochschulreife"). Wer eine überdurchschnittliche künstlerische Begabung vorweist, kann durch das erfolgreiche Bestehen einer Begabtenprüfung auch ohne die allgemeine, fachgebundene oder Fachhochschulreife in geeigneten künstlerischen Studiengängen studieren (Ausnahme wissenschaftliche Studiengänge). Die Zulassungsvoraussetzungen für die Begabtenprüfung regeln die Hochschulen durch Satzung.

 

Für die Film- und Popakademie sowie die Akademie für Darstellende Kunst bestehen vergleichbare Regelungen. Näheres wird durch Rechtsverordnungen geregelt.

 

Wenn Sie sich für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule, Film- und Popakademie oder der Akademie für Darstellende Kunst interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an die jeweilige Hochschule oder Akademie. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bewerbungstermine unterschiedlich sein können.

 

• Adressen der Hochschulen