Dialogorientiertes Serviceverfahren
Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei den Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch einen bundesweiten webbasierten Abgleich von Zulassungsangeboten. Die Hochschulen können auch mit zulassungsfreien Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Im Dialogorientierten Serviceverfahren werden Hochschulen und die Servicestelle bei der Stiftung für Hochschulzulassung durch eine gemeinsame Datenbank vernetzt. Das Verfahren wurde konzipiert, um die hochschuleigene Studierendenauswahl zu stärken und gleichzeitig die Folgen der Mehrfachbewerbungen, etwa unbesetzte oder spät vergebene Studienplätze zu vermeiden. Die Studienplätze werden zügig besetzt, häufige und lang andauernde Nachrückverfahren entfallen, trotz Mehrfachbewerbungen gibt es keine Mehrfachzulassungen mehr.
Welcher Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, erfahren Sie auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen und im Portal der Stiftung für Hochschulzulassung. Nimmt Ihr Wunschstudiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren teil, müssen Sie sich über das Portal von www.hochschulstart.de registrieren. Je nach Vorgabe der Hochschule kann anschließend die Bewerbung direkt über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de oder über die Bewerbungsportale der Hochschulen erfolgen. Ab Sommersemester 2020 nehmen die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens auch am Dialogorientierten Serviceverfahren teil.
Weitere Informationen finden Sie auf www.hochschulstart.de