Nieder mit den Mythen
Die häufigsten Irrtümer zum Thema Hochschulzugang
Vielleicht sind Ihre Vorstellungen vom Studieren schon recht konkret. Doch es ist – angesichts der Komplexität des Themas und der Vielzahl von Informationen – fast unvermeidlich, dass sich hier und da falsche Informationen festsetzen. Solche Mythen, manchmal weitverbreitete, betreffen z. B. den „Numerus clausus“, die Wartezeit vor dem Studium oder den Wert des Abiturs im Ländervergleich. Im Folgenden möchten wir mit einigen Mythen aufräumen – damit Sie eine realistische Vorstellung vom Studieren bekommen.
1. „Der NC in meinem Wunschstudienfach ist sowieso zu hoch – da brauche ich mich nicht zu bewerben.“
Das stimmt so nicht! Numerus clausus (NC) heißt „geschlossene Zahl“ und bedeutet, dass die Anzahl der Studienplätze im jeweiligen Studiengang beschränkt ist. Die Abiturnote kann eines von mehreren Kriterien sein. Der „Grenzrang“ des Vorjahres – also die damals vom letzten Zugelassenen erreichte Punktzahl oder Note – sagt aus, welche Bewerbung des Vorjahres erfolgreich war und ist zur Einschätzung der eigenen Zulassungschancen für die nächste Bewerbungsrunde geeignet.
2. „Um Wartezeit angerechnet zu bekommen, muss ich mich bei einer Hochschule einschreiben und jedes Mal neu bewerben.“
Nein, beides stimmt definitiv nicht. Wartezeit wird für die Zeit angerechnet, die man nicht an einer Hochschule in Deutschland zum Studium eingeschrieben ist.
3. „Ich möchte mich auf die Warteliste für meinen Wunschstudiengang setzen lassen.“
Das ist nicht möglich, da es derartige Listen nicht gibt und die Wartezeit bei jeder Bewerbung (wie unter 2. beschrieben) neu berechnet wird.
4. „Meine Abiturnote verbessert sich pro Semester Wartezeit um 0.1.“
Nein, in Baden-Württemberg findet keine Vermischung von Leistungsquote und Wartezeitquote statt. Für zulassungsbeschränkte Studienfächer (außer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) werden 90 Prozent aller Plätze nach der Qualifikation (Abiturnote) und 10 Prozent aller Plätze nach Wartezeit vergeben.
5. „Ich habe ein Fachabi und möchte an die Uni.“
Es gibt kein Fachabitur, sondern nur die Fachhochschulreife sowie die fachgebundene und die allgemeine Hochschulreife. Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ist prinzipiell der Zugang zu allen Studiengängen an allen Hochschulen möglich. Mit der fachgebundenen Hochschulreife kann man fachlich eine fachlich eingeschränkte Gruppe von Studiengängen an allen Hochschulen studieren. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie zum Studium des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik) an einer pädagogischen Hochschule. Mit Bestehen der sogenannten „Deltaprüfung“ erhalten Studienbewerberinnen und – bewerber mit Fachhochschulreife oder einer fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzung für den Zugang zu Hochschularten bzw. Studienrichtungen, für die sie bisher keine Zugangsberechtigung hatten. Mehr dazu erfahren Sie unter deltapruefung.uni-mannheim.de.
6. „Da ich nach dem Abitur zuerst noch Work & Travel oder Au-pair machen möchte, werde ich mich vorab für ein späteres Studium bewerben.“
Eine Bewerbung ist nur zum darauffolgenden Semester möglich und somit nur sinnvoll, wenn das Studium auch tatsächlich dann begonnen werden soll. Anders ist es jedoch, wenn ein Dienst abgeleistet wird (Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr usw.). In diesem Fall kann (und sollte) man sich schon vor Antritt des Dienstes bewerben. Im Falle einer Zulassung muss man sich aber nach Ablauf des Dienstes mit diesem Zulassungsbescheid erneut formell bewerben (Vorwegauswahl), erhält den Studienplatz dann aber garantiert.
7. „Ein baden-württembergisches Abitur zählt mehr als ein Abitur aus einem anderen Bundesland und bringt Vorteile bei der Bewerbung um einen Studienplatz.“
Nein, definitiv nicht! Das Abitur wird gleichbehandelt, egal in welchem Bundesland es abgelegt wurde. Nur bei der Abiturbestenquote im zentralen Vergabeverfahren (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) der Stiftung für Hochschulzulassung wird den unterschiedlichen Leistungsanforderungen des Abiturs insofern Rechnung getragen, als man dort Länderquoten bildet, in denen dann nur Bewerberinnen und Bewerber des gleichen Bundeslandes miteinander konkurrieren.
8. „Mit Abschluss der 11. Klasse des Gymnasiums habe ich automatisch die Fachhochschulreife.“
Nein, das ist nicht richtig. Der Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe setzt neben dem Nachweis von schulischen auch den Nachweis von berufsbezogenen Leistungen voraus. Der schulische Teil kann nach dem vollständigen Besuch der ersten Jahrgangsstufe im Kurssystem (im G8 Jahrgangsstufe 11) erworben werden. Wer das Gymnasium über die 11. Jahrgangsstufe hinaus weiter besucht, es dann aber ohne die allgemeine Hochschulreife verlässt, kann für den schulischen Teil der Fachhochschulreife auch auf Leistungen aus der 12. Jahrgangsstufe zurückgreifen, wenn Leistungen aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren eingebracht werden. Für den berufsbezogenen Teil ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges betriebliches Praktikum nachzuweisen. Das Praktikum kann in Wirtschaftsunternehmen oder in Einrichtungen (z. B. Alten-/Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten) abgeleistet werden. Auch das freiwillige soziale Jahr, das freiwillige ökologische Jahr, Wehr- und Ersatzdienste sowie der Bundesfreiwilligendienst können ggf. anerkannt werden.