Beendigung des Studiums

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen haben, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert. Das heißt, Ihr Studium gilt als beendet.

 

Mit Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) enden auch viele finanzielle Unterstützungen (z.B. BAföG, Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung). Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren.

 

Beim Einstieg in das Berufsleben stehen Ihnen die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Services/Career-Center Ihrer Hochschule mit Beratung und anderen Dienstleistungen (z.B. Seminare, Weiterbildungsangebote, Kontakte zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings) zur Verfügung. Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden. Angebote für Studierende, Hochschulabsolventen und berufserfahrene Akademiker/innen finden Sie unter www.abi.de, dem Onlinejournal der Bundesagentur für Arbeit sowie im Virtuellen Arbeitsmarkt.