Studiengänge für das Höhere Lehramt an gewerblichen Schulen

Am KIT Karlsruhe und an der Universität Stuttgart sind die Studiengänge Ingenieurpädagogik und Technikpädagogik als Bachelor- und Masterstudiengänge für das Höhere Lehramt an gewerblichen Schulen eingerichtet. Die Studiengänge umfassen ein ingenieurwissenschaftliches Hauptfach, Erziehungswissenschaft und Ingenieurpädagogik bzw. Berufspädagogik, ein Wahlpflichtfach (zweites Unterrichtsfach), Schul- und Betriebspraxis sowie die Bachelor- und Masterarbeiten als Abschlussarbeiten.

 

 

Bei den kooperativen Studiengängen für das Lehramt an beruflichen Schulen – gewerblicher Bereich – werden die ingenieurwissenschaftlichen Fächer durch die HAW und die erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Fächer durch die kooperierende PH vermittelt und miteinander verknüpft. Das Studium gliedert sich in die erste berufliche Fachrichtung, die zweite berufliche Fachrichtung sowie Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik und Technikdidaktik. Nach dem Bachelorabschluss an der HAW schließt sich das Masterstudium an der kooperierenden PH an. 

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Bedarf können Abschlüsse anderer universitärer Studiengänge, z.B. Lebensmitteltechnologie der Uni Hohenheim oder ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, anerkannt werden.

 

Studienorte: HS Aalen/PH Schwäbisch Gmünd, HS Esslingen/PH Ludwigsburg, Uni Heidelberg, Uni Hohenheim, KIT, Uni Konstanz, Uni Mannheim, HS Mannheim/PH Heidelberg, HS Offenburg/PH Freiburg, HS Ravensburg-Weingarten/PH Weingarten, Uni Stuttgart, Uni Tübingen.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit; nach dem Studienabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst. Fester Bestandteil der Studiengänge in Baden-Württemberg ist ein Praxissemester im Umfang von 10 Wochen (bei Bachelor-/Masterstudiengängen) oder von 13 Wochen (bei den Staatsexamensstudiengängen, Gesundheit und Gesellschaft (Care) an der Uni Heidelberg, Sozialpädagogik/Pädagogik an der Uni Tübingen).

Hinweise: Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. der Masterabschluss (Master of Education) in einer für den Gymnasialbereich zulässigen Zwei-Fächer-Verbindung in Fächern, die an den beruflichen Schulen unterrichtet werden, berechtigt zum Vorbereitungsdienst an allen drei beruflichen Schultypen, wenn ein einschlägiges Betriebspraktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen wird.

 

Absolventen/-innen von Diplom- und Bachelor-/Masterstudiengängen oder Staatsexamensstudiengängen mit beruflichen Fachrichtungen müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mindestens ein Jahr der Fachrichtung und dem Lehramt dienliche Betriebspraxis (52 Wochen) nachweisen.