Studiengangwechsel in einen komplett neuen Studiengang

Bei einem Studiengangwechsel in einen komplett neuen Studiengang, d.h. in das 1. Fachsemester, gelten die gleichen Bewerbungsmodalitäten wie für Erstsemester.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie in Baden-Württemberg ein Orientierungsverfahren wie z.B. den Orientierungstest der Hochschulen in Baden-Württemberg unter www.was-studiere-ich.de absolvieren und die Teilnahmebestätigung darüber bei der Bewerbung bzw. Zulassung an einer Hochschule in Baden-Württemberg vorlegen müssen.

Studiengangwechsel und Einstufung in ein höheres Semester

Bei einem Studiengangwechsel mit gleichzeitiger Einstufung in ein höheres Semester gilt es Folgendes zu berücksichtigen:

 

Ob und in welchem Umfang die an der bisherigen Hochschule erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Wechsel in einen ähnlichen bzw. anderen Studiengang an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) angerechnet werden können, liegt im Ermessen der aufnehmenden Hochschule.

 

Deshalb ist es am sinnvollsten, wenn man sich direkt an die Studienberatungsstelle bzw. Zulassungsstelle der präferierten Hochschulen wendet, um sich wegen der Anerkennung der bisherigen Leistungen beraten zu lassen. Auf diesem Weg ist es auch möglich, sich hinsichtlich Zulassungbeschränkungen (Zulassung zum höheren Semester, Bewerbungsfristen etc.) zu informieren.

Anerkennung bisher erbrachter Leistungen

Allgemein gilt, dass bei einem Studiengangwechsel Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anerkannt werden, soweit eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen im Hinblick auf den neuen Studiengang festgestellt werden kann.

 

Diese Gleichwertigkeit liegt vor, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und den Anforderungen einander entsprechen. Hierbei handelt es sich nicht um einen schematischen Vergleich, sondern um eine individuelle Prüfung der bisherigen Leistungen durch einen Prüfungsausschuss. Die Prüfung kann somit von Hochschule zu Hochschule und Studiengang zu Studiengang unterschiedlich ausfallen. Ansprechpartner/innen sind die  Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen.

Studienabbruch

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen ein Studium nicht liegt, oder Sie zum gegebenen Zeitpunkt nicht weiterstudieren möchten, können Sie sich bei der Zentralen Studienberatung, dem Career Service aber auch bei den Arbeitsagenturen und Kammern über einen Berufseinstieg in einen Ausbildungsberuf beraten lassen. Bei manchen beruflichen Ausbildungen können bspw. Studienleistungen angerechnet werden, so dass Sie nicht alles verloren haben und weitermachen können.

Weitere Informationen bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatungsstelle Ihrer Hochschule.