Fristen
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (staatlichen Fachhochschulen) gelten im Allgemeinen als einheitliche Bewerbungstermine (Ausschlussfristen):
- 15. Juli für das kommende Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Über die Fristen für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) informieren Sie sich am besten bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
- Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Modalitäten der Aufnahmeprüfungen und/oder Auswahlverfahren. Aufnahmeprüfungen oder fachspezifische Studierfähigkeitstests (z.B. Test für die medizinischen Studiengänge oder Auswahlverfahren für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften) können vor Bewerbungsschluss durchgeführt werden.
- Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist unterschiedlich festgelegt (z.B. 1. oder 15. Mai).
- Der Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfungen zum Studium der Fächer Musik bzw. Kunst an den Pädagogischen Hochschulen ist teilweise auch unterschiedlich festgelegt.
- Masterstudiengänge haben oft andere (zum Teil deutlich frühere) Bewerbungstermine.
Die genauen Bewerbungs-, Annahme- und Einschreibefristen sowie die Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit an den bundesdeutschen Hochschulen erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulen.
Hinweis: zulassungsfreie Studiengänge
- Grundsätzlich ist bei zulassungsfreien Studiengängen eine spätere Bewerbung als bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Informieren Sie sich bitte bei den Hochschulen über die Einschreibefristen.
- Für die Studiengänge im Bereich Kunst, Musik und Gestaltung liegen die Bewerbungstermine in der Regel früher, da mit der Bewerbung spezielle Aufnahmeprüfungen verbunden sind. Erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Hochschule.
- Es ist möglich, dass für den gewünschten Studiengang eine Aufnahmeprüfung stattfindet, Sie also bereits vor Bewerbungsschluss an einem speziellen Test teilnehmen müssen (z. B. fachspezifischer Studierfähigkeitstest).
Die genauen Anmelde- und Einschreibefristen sowie die Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit an den bundesdeutschen Hochschulen erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulen.