Fristen für deine Bewerbung
Damit mit den Fristen für deine Bewerbung alles klappt, solltest du frühzeitig abchecken, bis wann du welche Unterlagen einreichen musst. Vor allem solltest du auf die Fristen zur Bewerbung und Einschreibung achten.
Bewerbung
Die wichtigsten Termine
15. Januar: Bewerbungsschluss für das Sommersemester
15. Juli: Bewerbungsschluss für das Wintersemester
Diese Fristen gelten in der Regel für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen
- Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (z. B. Medizin, Zahnmedizin, Psychologie) gelten abweichende Fristen über die Stiftung für Hochschulzulassung.
- Informiere dich frühzeitig über Aufnahmeprüfungen und Studierfähigkeitstests, da diese oft schon vor dem offiziellen Bewerbungsschluss stattfinden.
- Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist unterschiedlich festgelegt. Das gilt ebenfalls für die Aufnahmeprüfungen zum Studium der Fächer Musik bzw. Kunst.
- Masterstudiengänge haben oft andere (zum Teil deutlich frühere) Bewerbungstermine.
Hinweis zu zulassungsfreien Studiengängen
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist grundsätzlich eine spätere Bewerbung als bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Checke also die Einschreibefristen bei deinen Wunschhochschulen.
Tipp: Informiere dich generell immer direkt auf der Website deiner Wunschhochschule über die aktuellen Fristen.
Einschreibung
Du wurdest an einer Hochschule deiner Wahl zugelassen? Glückwunsch! Damit du offiziell als Studi an deiner Hochschule starten kannst, musst du dich einschreiben – das nennt man Immatrikulation. Auch hier gibt es Fristen, die du beachten solltest.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Wenn du dich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (z. B. Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie) beworben hast und zugelassen wurdest, bekommst du einen Zulassungsbescheid. Du musst deinen Studienplatz innerhalb der dort angegebenen Frist schriftlich annehmen, damit er nicht verfällt.
Örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge
Auch bei diesen Studiengängen gelten für die Immatrikulation bestimmte Fristen, die du bei deiner Hochschule herausfindest und dir im Zulassungsbescheid mitgeteilt werden. Bis zu einem vorgegebenen Termin solltest du dann der Hochschule anhand mehrerer Unterlagen nachweisen, dass du die notwendigen Voraussetzungen für das Studium erfüllst.
Welche Unterlagen du vorlegen musst, hängt von der Hochschule ab. Speziell davon, ob der Studienplatz örtlich zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist oder über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben wird. In jedem Fall musst du aber deine Studienberechtigung, einen Krankenversicherungsnachweis und den Zahlungsbeleg des Verwaltungskostenbeitrags vorlegen.