So läuft die Zulassung
Für Studiengänge gibt es verschiedene Zulassungsarten. Dein Bewerbungsverfahren unterscheidet sich deshalb je nach Wunschstudiengang und -ort. Wir erklären dir alle Formen der Hochschulzulassung.
Übersicht der Zulassungsformen
Zulassungsfreie Studiengänge
Bei zulassungsfreien Studiengängen bekommst du deinen Studienplatz, sobald du dich an der Hochschule einschreibst – vorausgesetzt, du erfüllst die formalen Bedingungen (Hochschulzugangsberechtigung).
Das Einzige, das du beachten musst: Jede Hochschule legt eigene Fristen für die Einschreibung fest.
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bewirbst du dich direkt an der Hochschule, an der du studieren möchtest. Die Hochschule entscheidet dann, ob du einen Studienplatz erhältst. Die Bewerbungsfristen sind in der Regel der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Es kann aber Ausnahmen geben. Checke also unbedingt die Infos auf der Website deiner Hochschule.
Achtung: Einige Auswahlverfahren oder Aufnahmeprüfungen finden schon vor den offiziellen Bewerbungsfristen statt. Informier dich also frühzeitig, damit du keine Termine verpasst.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bei diesen läuft die Bewerbung über das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Das bedeutet, du bewirbst dich über hochschulstart.de und erfährst darüber auch, ob du deinen Wunschstudienplatz erhältst.
Zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gehören aktuell Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Tiermedizin wird in Baden-Württemberg nicht angeboten).
Duale Studiengänge
Willst du an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) dual studieren, gibt es gesonderte Zugangs- und Zulassungsregeln, die du beachten musst. Für die DHBW erfolgt die Bewerbung über ein in den Studienprozess eingebundenes Unternehmen oder eine eingebundene Einrichtung (Dualer Partner). Das heißt, du musst dich zuerst bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung bewerben und meldest dich dann mit deinem Studienvertrag an der DHBW an.
Listen mit kooperierenden *dualen Partnerinnen und Partnern findest du auf der Website der DHBW. Du kannst aber natürlich auch bei nicht in den Listen aufgeführten Unternehmen oder Einrichtungen anfragen. Bewerben solltest du dich mindestens ein Jahr vor Beginn des Studiums.
* vgl. gesetzliche Definition § 65c Absatz 1 LHG
Kunst- und Musikhochschulen, Film- und Popakademien und Akademien für darstellende Kunst
Für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule benötigst du in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Mit einer Fachhochschulreife kannst du über ein Feststellungsverfahren, die sogenannte Deltaprüfung, ebenfalls die Studienberechtigung für einen Bachelorstudiengang erwerben.
Wenn du eine außergewöhnliche künstlerische Begabung nachweisen kannst, ist in bestimmten künstlerischen Studiengängen ein Studium auch ohne die allgemeine, fachgebundene oder Fachhochschulreife möglich – Voraussetzung ist das erfolgreiche Bestehen einer Begabtenprüfung. Für wissenschaftliche Studiengänge gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für die Begabtenprüfung legen die Hochschulen in ihren Satzungen fest. Für die Filmakademie, die Popakademie sowie die Akademie für Darstellende Kunst gelten vergleichbare Regelungen.
Bei diesen Studiengängen bewirbst du dich direkt bei der jeweiligen Hochschule oder Akademie. Achte dabei darauf, dass die Bewerbungstermine je nach Einrichtung unterschiedlich sein können.
Ausländische Bewerbungen
Für internationale Studieninteressierte gelten besondere Regelungen:
Staatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich wie deutsche Studienbewerbende über das Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern oder Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bewerben sich in der Regel über das Akademische Auslandsamt oder International Office der Hochschule.
Wer an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg studieren möchte, reicht seine Zeugnisse beim Studienkolleg der Hochschule Konstanz ein. Dort erfolgt die zentrale Anerkennung.
Was ist der Numerus Clausus?
Häufig wird der Numerus Clausus (NC) fälschlicherweise mit einer festen Mindest-Abschlussnote gleichgesetzt. Tatsächlich bedeutet Numerus Clausus wörtlich „geschlossene Anzahl“ und steht für eine Zulassungsbeschränkung an Hochschulen, bei der die Zahl der Studienplätze begrenzt ist. Früher erfolgte die Zulassung oft hauptsächlich nach dem Abischnitt.
Heute entscheidet jedoch nicht mehr allein die Durchschnittsnote, sondern es zählen noch weitere Kriterien wie:
- Einzelnoten
- Studierfähigkeitstests
- Auswahlgespräche
- Essays
- Motivationsschreiben
- Wartesemester
- Praktika
- Berufserfahrung
- Freiwilligendienste.
Aus allen Faktoren entsteht eine Verfahrensnote, nach der die Bewerbungen gereiht werden.
Wichtig: Der NC ist kein vorher festgelegter Wert. Er ergibt sich jedes Semester neu aus der Note bzw. dem Punktewert der Person, die den letzten verfügbaren Studienplatz bekommen hat. Deshalb zeigen NC-Tabellen immer nur die Grenzwerte aus vergangenen Zulassungsrunden, nicht die Anforderungen für kommende Semester. Auswahlgrenzen vergangener Semester können zwar Trends erkennen lassen, haben aber aufgrund wechselnder Bewerberzahlen und Auswahlverfahren nur begrenzte Aussagekraft. Deine Abschlussnote bleibt wichtig, ist heute aber nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium.
Also: Bewerben lohnt sich immer! Auch, wenn dein Notenschnitt unter dem angegebenen NC liegt.