Bewerben und Hochschulzulassung

Was sollten Sie vor Ihrer Bewerbung wissen?
Sie haben sich für einen Studiengang und eine Hochschule entschieden? Dann erfahren Sie hier Grundlegendes zu den Bewerbungsverfahren.

 

Zulassungsfreie Studiengänge

Studiengänge sind dann zulassungsfrei, wenn alle zugangsberechtigten Studieninteressierten sich in diesen Studiengang einschreiben können, d.h. jeder, der will, erhält einen Studienplatz. Meistens gibt es bestimmte Fristen für die Einschreibung. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten.

 

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen grundsätzlich dann, wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Einschreibungen (an einer Hochschule) in einem Studiengang die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Örtlich bedeutet dabei, dass die Zulassungsbeschränkungen für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen gelten. Es kann also passieren, dass der Studiengang X an einer Hochschule frei, an der anderen Hochschule jedoch zulassungsbeschränkt ist. Auch können die Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Insgesamt sind ca. 80% der Studiengänge in Baden-Württemberg zulassungsbeschränkt.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die Hochschulen die Studierenden nach bestimmten Kriterien auswählen. Dies wird in den Auswahlsatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Bei den Auswahlkriterien handelt es sich nicht nur um die Abinote, sondern es müssen schulische (z.B. Abiturdurchschnitt, gewichtete Einzelnoten) und außerschulische Kriterien (z.B. Praktikum, Berufserfahrung, Freiwilligendienst, Motivationsschreiben, Essay, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch) vorliegen. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten.

Beachten Sie dabei auch immer die Fristen. So liegen bspw. die Fristen mancher Studierfähigkeitstests
(z. B. "Medizinertests") vor der Bewerbungsfrist.

Eine Übersicht über alle Fristen finden Sie unter www.hochschulkompass.de

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für eine Reihe weniger Studiengänge (aktuell Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) gibt es bundesweite Zulassungsbeschränkungen. Für diese Studiengänge muss man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de bewerben.

Hinweis: 

Für ausländische Bewerber/innen gelten besondere Zulassungsregeln.

Bewerberinnen und Bewerber aus EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) bewerben sich wie Deutsche über das Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule. 

Wenn Sie kein Bildungsinländer sind, bewerben Sie sich grundsätzlich beim Akademischen Auslandsamt oder dem International Office der Hochschule, an der Sie studieren möchten. Möchten Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg studieren, wenden Sie sich an das Studienkolleg der Hochschule Konstanz. Dort erfolgt für alle Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zentral die Anerkennung Ihrer Zeugnisse. 

Informationen zum Hochschulzugang finden Sie hier.

 

Besonders beachten müssen Sie die unterschiedlichen Bewerbungstermine! 

Bei der Stiftung für Hochschulzulassung gibt es unterschiedliche Bewerbungstermine für Neu- und Alt-Abiturienten. Der 31. Mai gilt für alle Abiturientinnen und Abiturienten, die ihr Abitur bis zum 15. Januar desselben Jahres erworben haben als Bewerbungsfrist (Alt-Abiturienten). Der 15. Juli gilt für alle Abiturientinnen und Abiturienten, die Ihr Abitur zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben (Neu-Abiturienten). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Website der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de > Bewerbungstermine.