Studienplatz erhalten und Einschreibung (Immatrikulation)

Die Einschreibung in der Hochschule heißt „Immatrikulation“. Ganz unabhängig davon, ob Sie sich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang (nach entsprechender Studienplatzzusage) einschreiben ("immatrikulieren") möchten, müssen Sie einige organisatorische Dinge beachten:

 

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei einer erfolgreichen Bewerbung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung oder der Hochschule einen Zulassungsbescheid, den Sie innerhalb der darin gesetzten Frist schriftlich annehmen müssen, damit der Studienplatz nicht verfällt.

 

Örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge

Um als Studierender an einer Hochschule aufgenommen zu werden, müssen Sie sich an dieser einschreiben ("immatrikulieren"). Die Einschreibung erfolgt beim Studierendensekretariat oder Studienbüro der Hochschule. Sie erhalten dann eine "Matrikelnummer".

 

Für die Immatrikulation gelten bestimmte Fristen, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können (Internetseiten der Hochschulen) und die Ihnen im Zulassungsbescheid (Studienplatzzusage) mitgeteilt werden. Zu einem der vorgegebenen Termine müssen Sie dann im Studierendensekretariat der Hochschule anhand einer Reihe von Unterlagen nachweisen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für das jeweilige Studium erfüllen.

 

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von der Hochschule ab und speziell davon, ob der Studienplatz örtlich zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist oder über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben wird. In jedem Fall müssen Sie aber die Studienberechtigung nachweisen (in der Regel durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung, d.h. des Schulabschlusszeugnisses), einen schriftlichen Krankenversicherungsnachweis erbringen und den Verwaltungskostenbeitrag bezahlen.

Weitere Informationen zur Hochschulzulassung finden Sie hier.