Studiengebühren

In Baden-Württemberg sind die allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester zum Sommersemester 2012 abgeschafft worden.

Das Wissenschaftsministerium hat jedoch ein Gesetzesverfahren zur Erhebung von Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium initiiert. Es sieht vor, dass ab Wintersemester 2017/18 Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, künftig einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. Auch für das Zweitstudium sollen ab diesem Zeitpunkt 650 Euro je Semester erhoben werden. Jedoch wird es auch Ausnahmemöglichkeiten geben. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums

Gebühren für Internationale Studierende und Zweitstudium 

 

Bitte beachten Sie auch, dass an privaten, staatlich anerkannten Hochschulen und bei weiterbildenden Masterprogrammen nach wie vor Studiengebühren erhoben werden können.