Übrigens:

Lassen Sie sich von Ihrem deutschen Studiengang beurlauben (in der Rückmeldezeit für das folgende Semester). So können Sie sicher sein, dass Sie auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach der Rückkehr Ihr Studium ohne Probleme fortsetzen können.

 

Umfassende Informationen können Sie beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule sowie dem Internetangebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) einholen. Eine Checkliste für das Auslandsstudium finden Sie hier.

Weitere Informationen

Checkliste zum Auslandsstudium

Akademische Auslandsämter der Hochschulen