Glossar

Akademisches Auslandsamt (International Office):

Die Akademischen Auslandsämter (AAA) bzw. International Officees (IO) sind an Hochschulen die Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines Studienaufenthalts im Ausland wie z.B. diesbezüglicher Stipendien, der Beratung für die Anerkennung von Studienleistungen nach der Rückkehr (zuständig sind die Prüfungsämter), sowie für ausländische Studierende für Fragen zum Studium an der Hochschule in Deutschland.

 

Akkreditierung

 

Auswahlverfahren

 

Bachelor

 

BAföG

 

Begabtenförderungswerke

 

Bildungskredit

 

Diplom

 

Dissertation:

Auch Doktorarbeit genannt, die im Rahmen der Promotion erstellt wird. Die Dissertation ist eine eigene Forschungsarbeit mit der die Doktorwürde erreicht wird. Die Promotion (Doktorandenstudium und Erstellung der Dissertation) dauert i.d.R. etwa drei bis fünf Jahre.

 

ECTS-Punkte

 

Eignungsfeststellungsverfahren/ Aufnahmeprüfung:

Die Prüfung von besonderen Fähigkeiten, die für einen bestimmten Studiengang notwendig sind.

 

Eignungsprüfung:

Die Prüfung der Eignung der Bewerber für einen Studienplatz (für den besondere Fähigkeiten notwendig sind) anhand von transparenten Kriterien.

 

Eignungstest:

Eignungstests dienen dazu festzustellen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den gewünschten Studiengang die nötigen Fähigkeiten besitzt. Eignungstests werden in vielen Bereichen eingesetzt, sei es bei der Aufnahme an die Universität oder bei Vorstellungsgesprächen. Meist setzen sie sich aus verschiedenen Teilen zusammen, um unterschiedliche Kriterien abzuprüfen. Diese können je nach Zielbereich unterschiedlich sein.

 

Evaluation:

Evaluation (Evaluierung; Wortstamm lat.: "valuere" = bewerten) bedeutet allgemein das Erfassen und Bewerten von Prozessen und Ergebnissen, um damit eine Wirkungskontrolle oder die Steuerung von Prozessen und Organisationseinheiten durchzuführen, und zwar insbesondere im Bildungsbereich. Sie kann sich sowohl auf den Kontext (Voraussetzungen, Rahmenbedingungen), die Struktur und den Prozess selbst als auch auf das Ergebnis (Produkt) beziehen. Evaluiert werden z. B. die Qualität von Studienangeboten oder Leistungen von Hochschullehrern. Damit ist Evaluation auf ein breiteres Spektrum an Methoden (Befragung, Beobachtung, Tests, Fragebogen, etc.) angewiesen, um zeitgerecht hilfreiche Informationen bereit zu stellen. Evaluation dient der rückblickenden Wirkungskontrolle (z. B.: Zeigt eine Bildungsmaßnahme den angestrebten Erfolg?), der vorausschauenden Steuerung (Wie muss die Fortsetzung eines Kurses gestaltet oder was an der Teilnehmer-Auswahl verändert werden?) und / oder der Reflexion und dem Verständnis von didaktischen Situationen, Prozessen und Problemen. Die durch Evaluation bewirkte Qualitätssicherung und -verbesserung ist etwas anderes als die "Akkreditierung" von Studiengängen, weil sie über qualitative Mindeststandards hinausgeht und im Unterschied zur Akkreditierung bewertende Aussagen im Sinne einer "Notenskala" liefert. Die Evaluation erfolgt in einem zeitlichen Prozess nach den drei definierten Abschnitten: interne Evaluation (Selbstevaluation), externe Evaluation (peer review) und follow up.

 

Exzellenzinitiative/ "Elitehochschule":

Die "Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen" wurde 2005 gestartet. Dabei werden in den Jahren 2006 bis 2011 unter der Regie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) insgesamt 1,9 Mrd. Euro Fördermittel vergeben. In der Exzellenz-Initiative geht es um drei Förderlinien, in denen internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie Leuchttürme der Spitzenforschung aufgebaut werden sollen. Umgangssprachlich wurden die Ausgezeichneten Hochschulen auch als "Elitehochschulen" bezeichnet.

 

Exmatrikulation:

Das Gegenteil von Einschreibung. Die Exmatrikulation erfolgt am Ende des Studiums oder zwangsweise, weil Prüfungsleistungen mehrmals nicht erbracht wurden oder sich ein/e Studierende/r nicht rückgemeldet hat.

 

Fachschaft:

Eine Fachschaft setzt sich an deutschen Hochschulen in der Regel aus allen Studierenden des Fachbereichs oder der Fakultät zusammen. Beispielsweise ist ein Mathematik-Student meist Mitglied der Fachschaft Mathematik an seiner Hochschule. Teilweise gibt es aber auch fachbereichsübergreifende Fachschaften, so kann es beispielsweise an einer Hochschule eine gemeinsame Fachschaft der Bereiche Informatik, Mathematik und Physik geben.

 

Fakultät:

Aufgliederung der Hochschule, entspricht meist den Fachbereichen oder besteht aus einem Zusammenschluss "verwandter" Fächer.

 

Hochschulstart:

Ehemals unter der Bezeichnung ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, Dortmund), heute als Stiftung für Hochschulzulassung bekannt. Zuständig u. a. für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerber/innen für einige wenige Studiengänge, die bundesweiten Zulassungsbeschränkungen unterliegen wie z. B. Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin.

 

Hochschulzugangsberechtigung (HZB):

Zeugnis oder Bescheinigung, die zum Studium an einer Hochschule berechtigen: z. B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (i. d. R. Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.


Immatrikulation:

Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich der betreffenden Hochschule zugeleitet werden.

 

Immatrikulationsfrist:

Zeitraum in der es möglich ist, sich für einen Studiengang einzuschreiben.

 

Institut:

Lehrstühle werden oft, insbesondere an großen Universitäten mit vielen Lehrstühlen, in Institute zusammengeführt. Beispielsweise zu einem Institut für Strategische Unternehmensführung. Ein Institut wird i.d.R. von eine/einem Professor/in geleitet.

 

Interessentest

 

Kommilitoninnen und Kommilitonen:

Der Begriff sowohl für Studierende des gleichen oder anderen Fachgebietes oder des gleichen oder anderen Semesters, als auch für Studierende oder von Dozent/innen gegenüber ihren Studierenden an der gleichen Universität verwendet.

 

Kultusministerkonferenz:

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz, Abk. KMK) wurde 1948, gegründet. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister/innen bzw. Senatoren/-innen der Länder. Ihre Beschlüsse sind bindend und müssen z.B. in den Hochschulgesetzen der Länder umgesetzt werden.

 

Laufbahnzusatz:

Mit Laufbahnzusatz ist die Zuordnung eines Studienabschlusses zu den Karrierewegen des höheren oder des gehobenen öffentlichen Dienstes gemeint.

 

LHG:

Mit LHG (von Januar 2005, Novellierung 2014) ist das Landeshochschulgesetz gemeint. In diesem werden die gesetzliche Stellung, Organisation, Studium, Lehre, Prüfungen die Stellung der Studierenden und Lehrenden usw. geregelt.

 

Ländergemeinsame Vorgaben:

Mit ländergemeinsamen Vorgaben sind in diesem Zusammenhang "Ländergemeinsame Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen gemeint.

 

Master

 

Magister

 

Matrikelnummer:

Die Studierenden einer Hochschule werden anhand einer Matrikelnummer in einem Verzeichnis geführt. Die Matrikelnummer wird z.B. für die Rückmeldung in das folgende Semester, für das Abrufen von Notenauszügen und für die Ausleihe in der Bibliothek benötigt.

 

Mensa:

Kantine für Studierende und Hochschulmitarbeiter. Aufgrund der Unterstützung durch das Studentenwerks wird das Essen dort meist zu günstigen Preisen angeboten.

 

Modul

 

Numerus Clausus (NC)

 

Promotion

 

Prüfungskommission:

Gremium an einer Hochschule, das gebildet wird, um die Leistungen eines Studierenden zu beurteilen und gegebenenfalls anzuerkennen bzw. über die Zulassung zu Prüfungen entscheidet.

 

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, Prüfungswiederholungen, die Anfertigung der Bachelorthesis usw. Aus der Prüfungsordnung sind vor allem die zu erbringenden Leistungsnachweise für die Abschlussprüfungen zu ersehen.

 

Ranking:

Vergleicht Hochschulen nach verschiedenen Kriterien, z.B. Ruf, Ausstattung, Exzellenzinitiativen. Es gibt auch für einzelne Fachbereiche Rankings, hier steht meist die Qualität der Forschung im Fokus der Bewertung.

 

Referendariat:

Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst für deutsche Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim Staat. In das Referendariat eintreten kann, wer an einer Hochschule das Studium mit dem ersten Staatsexamen oder einer gleichwertigen akademischen Prüfung abgeschlossen hat. Die Dienstbezeichnung ist Referendar/in mit einem auf die Laufbahn hinweisenden Präfix (z. B. Rechtsreferendar/in, Studienreferendar/in usw.).

 

Regelstudienzeit:

Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, die für einen Vollzeitstudiengang bis zum Absolvieren des Studiums benötigt wird.

 

Semester:

Ein Semester (von lat.: sex sechs; mensis Monat) ist ein Studienhalbjahr an einer Hochschule. Dabei sind die Semesterferien (=vorlesungsfreie Zeit) einbezogen.

 

Semesterferien:

Semesterferien bedeutet nicht, dass in dieser Zeit nicht gearbeitet/studiert wird. Semesterferien bedeutet "vorlesungsfreie" Zeit". Hier finden in der Regel Klausuren, Prüfungen, Labor- und sonstige Praktika statt. Oftmals wird diese Zeit zum Selbststudium und zur Prüfungsvorbereitung genutzt.

 

Semesterwochenstunden (SWS):

Gibt den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung an. Eine SWS entspricht 45 Minuten. Nicht inbegriffen ist die Arbeit, die zu Hause zu leisten ist. In der Regel geht man hierbei von einer Verdoppelung des Aufwands aus.

 

Seminar:

Ein Seminar ist eine Lehrveranstaltung, die dazu dient, Wissen zu erwerben oder zu vertiefen. Seminare werden von einer/einem Seminarleiter/in bzw. Dozent/in durchgeführt. Bezeichnend für ein Seminar ist der kleine Teilnehmerkreis. Anders als bei Vorlesungen müssen Studierende aktiv teilnehmen und beispielsweise Referate halten oder sich an Diskussionen beteiligen.

 

Sprechstunde:

In dieser Zeit besprechen Dozent/innen und Professor/innen Fragen zu Seminaren, Hausarbeiten oder Referaten mit den Studierenden.

 

Staatsexamen

 

Stipendien  

 

Studentische Hilfskräfte:

Als studentische Hilfskraft (umgangsprachl. HiWi) werden an deutschen Hochschulen Studierende bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.

 

Studienberatung:

Die Studienberatung an Hochschulen teilt sich auf in die Allgemeine Studienberatung und die Fachstudienberatung. Bei der Allgemeinen Studienberatung handelt es sich um eine prozessorientierte Beratung, in der die oder der Ratsuchende (Studieninteressierte/Studierende) angeleitet wird, um Fragestellungen zum Studium eigenständig zu lösen. Bei der Fachstudienberatung erhält der/die Ratsuchende Informationen zum Aufbau, Ablauf und Inhalt eines bestimmten Studienfachs/Studiengangs.

 

Studiengebühren

 

Studienkredit

 

Studierendensekretariat:

Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung zuständig ist.

 

Studierendenwerk:

Ein Studierendenwerk ist an einem Hochschulstandort zuständig für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten. Es betreibt z.B. die Mensa oder Studierendenwohnheime. Auch die BAföG-Anträge werden hier bearbeitet.

 

Thesis:

Steht für die Forschungsarbeit der Studierenden. Gemeint ist damit in der Regel die Abschlussarbeit des Studiums.

 

Tutorium:

Lehrveranstaltung, bei der ein Studierender höheren Semesters die Eingeschriebenen unterer Semester unterstützend begleitet und mit ihnen Grundkenntnisse vertieft bzw. ihre Anwendung übt.

 

Universitätsmatrikel:

Die Universitätsmatrikel ist das Verzeichnis der Studierenden einer Universität. Diese werden dort anhand Matrikelnummern identifiziert.

 

Übung:

Anhand konkreter Aufgaben üben Studierende die Anwendung von Inhalten, die sie zuvor beispielsweise in einer Vorlesung gehört haben.

 

Vorbereitungsdienst:

Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Ausbildungszeit, während der er als Anwärter (einfacher, mittlerer und gehobener Dienst) bzw. als Referendar (höherer Dienst) tätig ist. Vorbereitungsdienste sind für alle Laufbahngruppen vorgesehen und schließen, außer im einfachen Dienst mit einer Laufbahnprüfung ab.

 

Vorlesung:

Ein/e Dozent/in referiert, die Studierenden hören zu und schreiben evtl. Wichtiges mit.

 

Vorlesungsbeginn:

Als Vorlesung bezeichnet man eine Unterrichtseinheit an einer Hochschule. Sie wird meistens von einer/m Professor/in oder Dozent/in gehalten. Der Vorlesungsbeginn ist der Zeitpunkt ab dem der Unterricht in einem Semester beginnt. Das Sommersemester beginnt meist zum April, das Wintersemester zum Oktober.

 

Vorlesungsverzeichnis:

Das Vorlesungsverzeichnis (kurz VV) ist die Zusammenstellung der für das Semester an einer Hochschule angebotenen Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen und Seminare). Oftmals werden auch kommentierte Vorlesungsverzeichnisse angeboten, die kurze Beschreibungen der Veranstaltungen enthalten.

 

Wohnheim:

Ein Studentenwohnheim ist eine Unterkunft für Studierende. Sie können hier während des Studiums kostengünstig wohnen, meist in kleinen Einzelzimmern oder in Wohngemeinschaften. In Deutschland werden Studentenwohnheime meist vom örtlichen Studentenwerk betrieben

 

Zulassungsbeschränkung:

synonym Numerus clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmten Studiengängen an Hochschulen in Deutschland.

 

ZVS (ehemals):

Ehemalige Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Dortmund). Heute bekannt als Stiftung für Hochschulzulassung. Zuständig u. a. für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerber/innen für einige wenige Studiengänge, die bundesweit Zulassungsbeschränkungen unterliegen wie z. B. Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin.