Zentrales Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung
Studienplätze von Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, werden nach Abzug einer gewissen „Vorabquote“ für bestimmte Bewerbergruppen (z.B. Zweitstudienbewerber, besondere Härtefälle, Ausländer) nach drei sogenannten Auswahlquoten vergeben:
- Die ersten 30% der zur Verfügung stehenden Plätze werden aufgrund des Ergebnises der Hochschulzugangsberechtigung (“Abiturbestenquote“) vergeben.
- Weitere 10% der Plätze werden von den Hochschulen nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens aufgrund schulnotenunabhängiger Kriterien vergeben („zusätzliche Eignungsquote“). Auswahlkriterien sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests oder Auswahlgesprächs oder eines anderen mündlichen Verfahrens, das Aufschluss über die Eignung für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf gibt. Die Hochschulen können weitere schulnotenunabhängige Kriterien anwenden, wie Berufspraxis und sonstige einschlägige Vorbildungen.
- Die verbleibenden 60% vergeben die Hochschulen nach einer Kombination von schulischen und schulnotenunabhängigen Kriterien (Auswahlverfahren der Hochschule). Auswahlkriterien sind die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und das Ergebnis eines Studieneignungstests. Die Hochschulen können weitere schulnotenunabhängige Kriterien anwenden, wie gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, Auswahlgespräche oder anderen mündlichen Verfahren, Berufspraxis und sonstige einschlägige Vorbildungen.
Wie die Hochschulen die Auswahl im Auswahlverfahren der Hochschulen und der zusätzlichen Eignungsquoten vornehmen, regeln diese durch Satzungen.
Zur verfassungsrechtlich erforderlichen Herstellung der Vergleichbarkeit der Abiturnoten unter den Ländern dient ein Ausgleichsmechanismus auf Basis von Prozentrangverfahren.
Hinweis:
Bewerbungen können für alle in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogene Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgen.
Anmerkung:
Im Verfahren wird die Wartezeit als Auswahlkriterium im Rahmen der zusätzlichen Eignungsquote neben Eignungskriterien berücksichtigt.
Bitte erkundigen Sie sich für Verfahrensdetails bei der Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de und auf den Internetseiten der Universitäten, die die genannten Studiengänge anbieten.




