Studienorientierungsverfahren
Jede/r Bewerber/in um einen Studienplatz in Baden-Württemberg muss ein sogenanntes "Orientierungsverfahren" nachweisen. Solch ein Orientierungsverfahren ist der Orientierungstest (OT) der Hochschulen des Landes. Die Verpflichtung zum Orientierungsverfahren gilt für Studiengänge mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, i.d.R. für Bachelor-Studiengänge. Der OT ist auch von Studienfachwechslern, Studienortwechslern und Studierenden, die ein Zweitstudium beginnen, zu erbringen, wenn der oder die Betreffende zuvor noch kein Orientierungsverfahren absolviert hat (z.B. für die Zulassung zum Studium an der Hochschule A, von der sie/er nun auf die Hochschule B wechseln möchte).
Orientierungstests helfen bei der Suche nach dem passenden Studiengang. Hierbei werden die eigenen Interessen und Fähigkeiten für ein Studium getestet. Als Ergebnis des Tests erhält man eine Übersicht von Studiengängen und beruflichen Einsatzmöglichkeiten, die zu einem passen.
Das Land Baden-Württemberg bietet Studieninteressierten zwei Tests als Unterstützung an:
Orientierungstest der Hochschulen des Landes Baden-Württemberg
Den Orientierungstest (OT) können Sie unter www.was-studiere-ich.de absolvieren. Der "Pflichtteil" des OT besteht aus einem Interessentest, der ca. 15 Minuten dauert; empfohlen werden zusätzlich die drei Fähigkeitstests (Dauer ca. 90 Minuten). Diese ergänzen die Ergebnisse des Interessentest und zeigen Ihnen, wie es um Ihre sprachliche Ausdruckskraft, Ihr mathematisches Verständnis und Ihr räumliches Vorstellungsvermögen steht. Ein Flyer zum OT steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Strikt zu trennen von dem Orientierungstest (OT) sind die fachbezogenen Auswahl- bzw. Studierfähigkeitstests. Der OT dient nicht zur Beurteilung oder Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen, sondern zur gründlichen Studienorientierung der künftigen Studierenden. Er wird idealerweise in eine Studienberatung - z.B. bei den zentralen Studienberatungsstellen - einbezogen. Sinnvoll ist dies insbesondere bei Studieninteressierten, die sich vor oder auch nach einem Test im Unklaren sind, was sie studieren sollen.
"Lehrertest", den alle Bewerber/innen für ein Lehramtsstudium absolvieren müssen
Nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz (§ 60, Abs. 2 Nr. 6) ist für die Immatrikulation in Lehramtsstudiengängen die Teilnahme an einem besonderen, mit dem Kultusministerium Baden Württemberg abgestimmten Lehrerorientierungstest nachzuweisen. Dabei handelt es sich um den Online-Selbst-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT). Dieser Test ist verpflichtende Voraussetzung für die Immatrikulation in ein Lehramtsstudium in Baden-Württemberg. Daher befindet sich am Ende des Tests der geführten Tour ein Button, mit dem Sie ein Zertifikat als Nachweis über den absolvierten Test erstellen können. Die Teilnahme am Selbst-Test bietet Ihnen die Möglichkeit, eine bessere Berufswahlentscheidung zu treffen und sich auf das Lehramtsstudium vorzubereiten. Dabei geht es um die Neigung und die passende Einstellung zum Lehrerberuf. Die Anonymität Ihrer Testteilnahme ist gewährleistet: Ihre persönlichen Ergebnisse sind für niemand anderen zugänglich.