Vergabeverfahren baden-württembergischer Hochschulen

Die baden-württembergischen Hochschulen wählen bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen 90% ihrer Studierenden aufgrund hochschuleigener Auswahlverfahren aus, und zwar nach Eignung und Motivation für den gewünschten Studiengang. Die Hochschulen müssen hierzu mindestens je ein schulisches und schulinotenunabhängiges Kriterium der folgenden Liste berücksichtigen:

  • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. „Abitur“),
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, d. h. die Noten, die für den Studiengang besonders relevant sind,
  • Vorbildung durch Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie durch fachspezifische oder außerschulische Leistungen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben,
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studiereignungstests,
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs oder anderer mündlicher Verfahren, das Aufschluss über die Eignung für das gewählte Studium oder den angestrebten Beruf gibt,
  • Motivationsschreiben,
  • Essay.

10% der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Diese berechnet sich nach der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne Einschreibung an einer deutschen Hochschule verstrichen sind; es werden maximal sieben Semester Wartezeit berücksichtigt. Bitte erkundigen Sie sich über die Verfahrensdetails bei den Hochschulen.