Abschlüsse an den Hochschulen in Baden-Württemberg
Folgende akademische Grade (Studienabschlüsse) werden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Baden-Württemberg vergeben:
Bachelor
Erster Abschluss eines Hochschulstudiums ist der Bachelor als Regelabschluss; er ermöglicht einen Berufseinstieg nach 6 bis 8 Semestern. Neben reinem Fachwissen werden Methodenkompetenz und Schlüsselqualifikationen vermittelt. Unter Schlüsselqualifikationen versteht man fach- und berufsübergreifende Qualifikationen, Wissenselemente und Strategien, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind. Methodenkompetenz stellt das „Handwerkszeug“ für die situations- gerechte Umsetzung dieser Fähigkeiten dar, z. B. Recherchetechniken und Zeitmanagement. Schlüsselqualifikationen können innerhalb fachwissenschaftlicher Module (z. B. Präsentationen im Seminar oder Teamarbeit im Praktikum) oder durch spezielle fächerübergreifende Übungen und Seminare (z. B. Rhetorik, Fremdsprachen) vermittelt werden.
Master
Der Master ist ein auf dem Bachelor aufbauender Studienabschluss. Mit einem Masterstudium können Sie erworbene Kompetenzen erweitern oder vertiefen - auch unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt einen ersten Hochschulabschluss voraus. Die Hochschulen legen zudem weitere Zulassungsvoraussetzungen fest, zum Beispiel das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse oder bestimmte Berufserfahrungen.
Sie können ein Masterstudium in direktem Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium oder auch zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen, z. B. um nach einer ersten beruflichen Einstiegsphase ihre Qualifikationen weiter zu entwickeln.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium ist in der Regel auch die Voraussetzung, als Doktorand zugelassen zu werden.
Magister
Das Magisterstudium war bis zur Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge traditionell ein Studium geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer und führte nach einer Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades Magistra Artium/Magister Artium (M.A.). Der Magister ist ein dem Diplom gleichwertiger akademischer Grad.
Diplom
Das Diplom war bis zur Bachelor-/Masterumstellung der Regelabschluss in ingenieur-, natur-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fächern. Der Abschlussgrad zeigt die Fachrichtung an, z. B. "Diplom-Ingenieur" oder "Diplom-Betriebswirt".
Staatsexamen (Lehramt) / Staatsexamen (sonstige)
Das Staatsexamen gibt es in den Fächern Rechtswissenschaft, Lehramt (bis Wintersemester 2015/2016), Pharmazie, Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Lebensmittelchemie, die unter staatlicher Aufsicht stehen und deren Prüfungen von einer staatlichen Prüfungskommission abgenommen werden. Das Hochschulstudium wird hier also mit einer „Staatsprüfung“ abgeschlossen.
Promotion
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. Die zur Promotion berechtigten Hochschulen - das sind in erster Linie die Universitäten - verleihen den Doktorgrad mit einem das Fachgebiet kennzeichnenden Zusatz, z.B. "Doktor der Naturwissenschaften" (Dr. rer. nat.), "Doktor der Medizin" (Dr. med.) oder "Doctor of Philosophy" (PhD).
Die meisten Universitäten bieten zur Ausbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Rahmen der Forschungsförderung auch Promotionsstudiengänge an; darüber hinaus kann die Promotion an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen auch in sogenannten Doktoranden- oder Graduiertenkollegs erfolgen, deren Ziel die Qualifikation für Wissenschaft und Forschung ist.