Besonderheit bei der Wahl Bildende Kunst oder Musik

Die Zulassung zum Musikstudium (Bachelor of Music) oder zum Kunststudium (Bachelor of Fine Arts) für das Lehramt Gymnasium erfolgt durch eine künstlerische Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums. Bei Bestehen des Bachelorabschlusses in Musik oder Bildender Kunst mit Lehramtsanteilen und einem Weiterstudium des Masterstudiengangs mit Abschluss Master of Education in Musik oder Bildender Kunst erfolgt keine neuerliche Eignungsprüfung. Der bestandene Bachelorabschluss in Musik oder Bildender Kunst ersetzt diese Prüfung.

Zum Eintritt in einen Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education in den Fächern Bildende Kunst oder Musik erfolgen dann künstlerische Eignungsprüfungen, wenn ein Neueintritt in die Hochschule oder in den Studiengang erfolgt.