Kosten und Finanzierung

Muss man für ein Studium Gebühren zahlen?

Wenn Sie an einer staatlichen baden-württembergischen Hochschule studieren, zahlten Sie bis zum Wintersemester 2011/12 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro. Zum Sommersemester 2012 wurden diese Gebühren für alle grundständigen Bachelor-Studiengänge an staatlichen Hochschulen abgeschafft. Beachten Sie aber, dass für viele Masterstudiengänge (Weiterbildungsmaster) Studiengebühren erhoben werden.

Unverändert ist der Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule sowie die Studierendenwerksbeiträge in Höhe von 60 Euro zu entrichten.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten für Studierende?

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studierende, soweit sie nicht bei den Eltern wohnen, liegen zur Zeit bei 600–800 Euro monatlich je nach Region. Um die weitere finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten, bekommen Sie über die Studentenwerke verbilligtes Essen, preisgünstige Wohnmöglichkeiten und andere Vergünstigungen wie beispielsweise ermäßigte Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr (Semester-Ticket). Dafür entrichten Sie in der Regel einen Beitrag in der Höhe von 50 bis 100 Euro an die Studentenwerke. Der Semesterbeitrag enthält dabei in vielen Fällen auch einen Solidarbeitrag für das Semesterticket. Durch den Kauf eines Semestertickets können Sie, je nach Angebot, den örtlichen ÖPNV nutzen. Näheres erfahren Sie bei dem Studierendenwerk Ihrer Hochschule.

Wie finanzieren Studierende ihr Studium?

Die meisten Studierenden in Baden-Württemberg finanzieren ihr Studium durch Zuschüsse ihrer Eltern und durch eigene Arbeit. Etwa 25 Prozent der Studierenden werden nach den Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert. Daneben erfolgt im Einzelfall eine finanzielle Förderung durch Begabten-Förderwerke, private Stiftungen und das Deutschland-Stipendium, die gezielt besonders begabte und befähigte junge Menschen während des Studiums unterstützen. Die Vergabe erfolgt nach jeweils eigenen Kriterien der kirchlichen, parteigebundenen, gewerkschaftlichen oder staatlichen Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie rechts unter Stipendien.

Wer kann BAföG bekommen?

Die BAföG-Förderung und ihre Höhe sind im Wesentlichen abhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und vom Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen (z. B. der Eltern, des Ehegatten). Für die Anrechnung des Einkommens ist das aktuelle, im Bewilligungszeitraum erzielte Einkommen des Auszubildenden (=Studierenden) maßgebend. Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern bzw. des Ehegatten sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums entscheidend. Bei wesentlicher Verminderung des Einkommens im Bewilligungszeitraum kann die Berechnung der Höhe der Förderung auf Antrag der/des Geförderten auch anhand des aktuellen Einkommens (z. B. bei Arbeitslosigkeit) erfolgen.

Welche Förderungsarten gibt es bei BAföG?

Die Ausbildungsförderung wird für eine erste Ausbildung jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt, solange sich die Studierenden innerhalb der Förderungshöchstdauer befinden. Ein verzinsliches Bankdarlehen können Studierende von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)insbesondere in folgenden Fällen erhalten:

  • Förderung eines Aufbaustudiums/Zweitstudiums
  • In den Fällen der Hilfe zum Studienabschluss.  

Wo und wann kann ich BAföG beantragen?

Zuständig für die Förderung von Studierenden sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken des Landes. Diese haben die Auszubildenden und ihre Eltern über die individuelle Förderung zu beraten. Eine Förderung ist erst ab dem Monat möglich, in dem der Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist, frühestens ab dem Monat des Beginns der Ausbildung. Deshalb ist dringend zu empfehlen, sofort nach der Einschreibung einen Antrag zu stellen. Ausbildungsförderung wird in der Regel jeweils für ein Jahr bewilligt. Jahr für Jahr muss deshalb ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Der Förderungshöchstbetrag für Studierende, die während des Studiums nicht bei ihren Eltern wohnen, beträgt seit WS 2016/2017 735 Euro pro Monat. Für auswärts wohnende Studierende mit einem Kind unter 10 Jahren, das im eigenen Haushalt lebt, kann ein Betreuungszuschlag von 130 Euro/Kind gewährt werden.

Muss ich das zurückzahlen?

Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von diesem Darlehensteil müssen maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums) und dauert längstens 20 Jahre. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht wird die Höhe der Darlehenssumme sowie der Rückzahlungsbeginn per Bescheid mitgeteilt. Die Höhe der Raten liegt in der Regel bei 105 Euro pro Monat. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig, d.h. Geringverdiener können von der Rückzahlung sogar freigestellt werden. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung der Darlehensschuld wird - auf Antrag (!) - ein Nachlass gewährt.

Was passiert, wenn ich den Studiengang wechseln will?

Sollten Sie an einen Wechsel des Studienganges denken, dann beachten Sie, dass die Ausbildungsförderung für den neuen Studiengang nur geleistet wird, wenn für den Fachrichtungswechsel/Ausbildungsabbruch ein wichtiger oder unabweisbarer Grund besteht.

Der Fachrichtungswechsel oder der Ausbildungsabbruch muss unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen oder unabweisbaren Grundes vorgenommen werden. Diese Voraussetzungen müssen auch dann erfüllt sein, wenn Sie bis zum Zeitpunkt des Studiengangwechsels keine Förderung in Anspruch genommen haben. Bitte erkundigen Sie sich unter allen Umständen frühzeitig bei den Ämtern für Ausbildungsförderung.

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