Prüfungsanspruch verloren - was nun?

Kann man trotz des Verlustes des Prüfungsanspruches weiterstudieren? Ist es möglich, an einer anderen Hochschule weiter zu studieren?

 

Grundsätzlich gilt: Ein Hochschulwechsel ist auch nach Verlust eines Prüfungsanspruches im Sinne eines Studiengangwechsels möglich.

 

Zunächst entscheidet die jeweilige Hochschule aufgrund der Prüfungsordnung des jeweiligen Fachs, ob ein Prüfungsanspruch - durch Nichtbestehen einer Prüfung - verloren gegangen ist. Sollte dies der Fall sein, ist die Frage zu klären, ob man in einem anderen Studiengang komplett von Neuem beginnen muss oder ob man sich die bisherigen Leistungen in einem Studiengang anrechnen lassen und so einen Studiengangwechsel in ein höheres Semester anstreben kann.

 

Man muss sich also immer direkt an die <link service/links_und_adressen/hochschulen/ _top - "Opens internal link in current window">Hochschule</link> wenden, an der man studieren möchte. Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sind die Studierendensekretariate, die Prüfungsausschüsse der Fächer, die man studieren möchte und die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater. Somit bedarf es zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine gewisse Eigeninitiative, die sich aber sehr lohnen kann!

 

Folgende Schritte sind zu empfehlen:

 

1. Überlegen Sie, was Sie weiterstudieren möchten. Informationen zum Fächerangebot in Baden-Württemberg erhält man über unsere Datenbank Studiengangsuche. Vielleicht besteht die Möglichkeit, in einem anderen Bundesland weiter zu studieren. Die bundesweiten Studienangebote findet Sie hier. Hilfreich kann für Sie auch das Absolvieren des Orientierungstests der Hochschulen in Baden-Württemberg (OT) sein. Der Test kann Ihnen helfen, passende Studiengänge zu finden.

 

2. In einem weiteren Schritt sollten Sie mit den Studienberatungsstellen der Wunsch-Hochschulen Kontakt aufnehmen, um Erkundigungen für einen Studiengangwechsel inklusive der dafür geltenden Modalitäten einzuholen. 

Studiengangwechsel in einen komplett neuen Studiengang

Bei einem Studiengangwechsel in einen komplett neuen Studiengang, d.h. in das 1. Fachsemester, gelten die gleichen Bewerbungsmodalitäten wie für Erstsemester.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie in Baden-Württemberg ein Orientierungsverfahren wie z.B. den Orientierungstest der Hochschulen in Baden-Württemberg unter www.was-studiere-ich.de absolvieren und die Teilnahmebestätigung darüber bei der Bewerbung bzw. Zulassung an einer Hochschule in Baden-Württemberg vorlegen müssen.

Studiengangwechsel und Einstufung in ein höheres Semester

Bei einem Studiengangwechsel mit gleichzeitiger Einstufung in ein höheres Semester gilt es Folgendes zu berücksichtigen:

 

Ob und in welchem Umfang die an der bisherigen Hochschule erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Wechsel in einen ähnlichen bzw. anderen Studiengang an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) angerechnet werden können, liegt im Ermessen der aufnehmenden Hochschule.

 

Deshalb ist es am sinnvollsten, wenn man sich direkt an die Studienberatungsstelle bzw. Zulassungsstelle der präferierten Hochschulen wendet, um sich wegen der Anerkennung der bisherigen Leistungen beraten zu lassen. Auf diesem Weg ist es auch möglich, sich hinsichtlich Zulassungbeschränkungen (Zulassung zum höheren Semester, Bewerbungsfristen etc.) zu informieren.

Anerkennung bisher erbrachter Leistungen

Allgemein gilt, dass bei einem Studiengangwechsel Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anerkannt werden, soweit eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen im Hinblick auf den neuen Studiengang festgestellt werden kann.

 

Diese Gleichwertigkeit liegt vor, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und den Anforderungen einander entsprechen. Hierbei handelt es sich nicht um einen schematischen Vergleich, sondern um eine individuelle Prüfung der bisherigen Leistungen durch einen Prüfungsausschuss. Die Prüfung kann somit von Hochschule zu Hochschule und Studiengang zu Studiengang unterschiedlich ausfallen. Ansprechpartner/innen sind die  Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen.

Studienabbruch

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen ein Studium nicht liegt, oder Sie zum gegebenen Zeitpunkt nicht weiterstudieren möchten, können Sie sich bei der Zentralen Studienberatung, dem Career Service aber auch bei den Arbeitsagenturen und Kammern über einen Berufseinstieg in einen Ausbildungsberuf beraten lassen. Bei manchen beruflichen Ausbildungen können bspw. Studienleistungen angerechnet werden, so dass Sie nicht alles verloren haben und weitermachen können.

Weitere Informationen bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatungsstelle Ihrer Hochschule.