Studium und Dienst

Auch wenn Sie nach dem Abitur zuerst einen Dienst ableisten wollen, ist es für Sie auf jeden Fall sinnvoll, sich schon zu Beginn oder während der Zeit des Dienstes um einen Studienplatz zu bewerben.

Sollten Sie während dieser Zeit einen Studienplatz bekommen und diesen wegen des Dienstes nicht antreten können, bleibt Ihnen der Studienplatz trotzdem erhalten. Sie können dann die Vorabzulassung für dieses Studium spätestens zum zweiten dem Dienst folgenden Zulassungsverfahren geltend machen.  

In diesem Fall müssen Sie sich aber zu einem der beiden nächstmöglichen Termine noch einmal bewerben und fristgerecht die erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Sie werden dann vorrangig zum Studium zugelassen. Diese Regelung gilt für... 

  • Bundesfreiwillige (Bundesfreiwilligendienst),
  • den Freiwilligen Wehrdienst
  • Personen, die ein freiwilliges soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr abgeleistet haben,
  • einen mindestens zweijährigen Entwicklungshilfedienst oder einen mehrmonatigen europäischen Freiwilligendienst ableisten,
  • Personen, die ein Kind unter 18 Jahren oder andere pflegebedürftige Angehörige bis zu einer Dauer von drei Jahren betreuen und pflegen. 

Ausführliche Informationen finden Sie hier. Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gibt es  unter www.fsj-baden-wuerttemberg.de.

 

Achtung: Au-Pair oder Jobben im Ausland sind keine Dienstzeiten.

Tipp:

Bewahren Sie den Zulassungsbescheid für ein Studium auf. Sie benötigen ihn für die Wiederbewerbung, da die Hochschulen Ihre Unterlagen nicht aufbewahren.