Fragen rund ums Studium

Wenn Sie Ihre Studienplatzzusage in Händen halten, gilt es noch einige praktische Fragen zu klären. Sie müssen sich überlegen, wo und wie Sie wohnen möchten, müssen sich um Ihre Versicherung kümmern und womöglich noch weitere neue Herausforderungen meistern - damit Sie zum Vorlesungsbeginn den Kopf frei haben.

Versichern

Als Studierende(r) müssen Sie grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein - entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.


Familienversicherung
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), können Sie bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und sind noch nicht dazu verpflichtet, einen eigenen Beitrag zu zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, sollte die Verdienstgrenzen einhalten, da Sie sonst aus der Familienversicherung fallen. Detaillierte Infos finden Sie hier.


Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen (§ 8 SGB V) - etwa wenn eine Mitversicherung bei einer privaten Krankenkasse eines Familienmitglieds besteht. Den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bekommen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren; bestand keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Antrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden. Die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Hochschule für die Einschreibung vorzulegen.

 

Studentische Krankenversicherung
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs beziehungsweise bis zum Ende des 14. Fachsemesters gilt für Sie der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen Krankenversicherung bleiben. Gleiches bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium.


Unfallversicherung
Studierende sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen und damit bei allen Tätigkeiten versichert, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen (auch die Wege von und zur Hochschule). Hierunter können ebenfalls Exkursionen und Praktika fallen. 

 

Achtung: Studierende der Dualen Hochschule (DHBW) sind seit 1.1.2012 sozialversicherungspflichtig, sind also Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt. Damit sind Studierende der DHBW in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Wohnen

Wohnungssuche in einer fremden Stadt ist nicht einfach. Ist die Traumwohnung endlich gefunden, das WG-Zimmer angemietet, wird die Kaution ebenso fällig wie der Gang zum Einwohnermeldeamt. Damit Sie nichts vergessen, helfen Ihnen die Studierendenwerke auf vielfältige Weise: bei der Suche nach einer Unterkunft, mit Adressen von Behörden, mit Infos rund ums Thema „Wohnen“ – vom Mietrecht bis zum Wohngeld.

 

Das Wohnen in Studierendenwohnheimen ist oft am kostengünstigsten und man lernt gleich zu Beginn des Studiums viele neue Freunde kennen. So ist es sinnvoll, sich schon bei der Bewerbung um einen Studienplatz gleichzeitig beim jeweiligen Studierendenwerk um einen Platz im Wohnheim zu bemühen. Außerdem suchen ab Semesterende viele WGs neue Mitbewohner. Anzeigen finden Sie im Internet oder an den Schwarzen Brettern der Hochschulen. Wenn Sie privat eine Wohnung suchen, sollten Sie gerade in beliebten Studierendenstädten und Ballungsräumen damit frühzeitig beginnen. Falls man den Bescheid über den Studienplatz kurzfristig bekommt und keine Zeit mehr hat, eine Wohnung zu finden, kann man in bestimmten Jugendherbergen eine erste Unterkunft bekommen und dann von dort in Ruhe suchen.

Studieren in speziellen Lebenslagen

Spezielle Lebenssituationen bzw. unterschiedliche Lebensumstände bringen unterschiedliche Herausforderungen mit sich. Man muss evtl. zusätzliche Voraussetzungen schaffen - z.B. zeitlicher, physischer oder organisatorischer Art - um das Studium genauso meistern zu können, wie dies üblicherweise geschieht. Wir geben Ihnen Hilfestellungen für die Fälle, dass Sie

 

Studieren neben der Berufstätigkeit

Auch wer im Beruf steht, hat die Chance zu studieren. Immer mehr baden-württembergische Hochschulen bieten Teilzeitstudiengänge an, um eine Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu ermöglichen. Berufsbegleitende Studiengänge finden Sie in unserer Studiengangdatenbank unter "erweiterte Suche" "berufsbegleitend". Hier können Sie sowohl grundständige Bachelorstudiengänge finden als auch weiterbildende Masterstudiengänge. 

 

Spezialisiert auf berufsbegleitende Studien- und Weiterbildungsgänge ist die Fern-Universität in Hagen. 
Studierende in Baden-Württemberg werden von den Regionalzentren in Karlsruhe und Stuttgart informiert, beraten und betreut.

 

Studieren mit Kind

Fünf Prozent aller Studierenden haben Kinder. Es ist nicht immer leicht, die Anforderungen eines Studiums mit den Aufgaben der Kinderbetreuung und -erziehung zu vereinbaren. Die Hochschulen und Studierendenwerke in Baden-Württemberg versuchen Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen. So ist eine Vielzahl von Angeboten entstanden, die den Spagat zwischen Familie und Wissenschaft erleichtern, z.B. spezielle Betreuungsangebote an den Hochschulen. 


Einen aktuellen Überblick über Kinderbetreuungsangebote an baden-württembergischen Hochschulen bietet die Datenbank Kinderbetreuung in Baden-Württemberg.

 

Studieren mit Behinderung

In Baden-Württemberg stehen selbstverständlich alle Studienangebote auch Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen offen. Jedoch gibt es für behinderte Studienanfänger eventuell noch mehr und teilweise auch andere Dinge zu planen und zu organisieren. Informieren und erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über die konkreten Bedingungen des gewünschten Studiengangs – z. B. über die räumlichen Bedingungen oder über körperliche Anforderungen eines Studiengangs oder Hilfsleistungen. An allen Hochschulen stehen Ihnen Beauftragte für die Belange mit Behinderungen und chronischer Krankheit mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt auf! Den/die für Ihre Hochschule zuständigen Berater/in finden Sie hier.

    Alles neu: Aufgaben, Probleme und Krisen

    Wer hilft weiter?

    Ein Studium wirft mitunter eine Reihe von neuen Fragen auf: Erstmals wohnen Sie in einer fremden Stadt und wissen nicht, wie Sie einen Mietvertrag abschließen? Sie kommen mit den Leistungsanforderungen Ihres Studiums nicht zurecht? Sie wissen nicht, welche Rechte Sie als ausländische(r) Studierende(r) haben?

    Hierfür bieten Ihnen unterschiedliche Stellen kompetente Beratung an: 

    • Alle Fragen rund ums Studium: Die Zentrale Studienberatung /Allgemeine Studienberatung Ihrer Hochschule ist in Sachen Beratung Ihre Erstanlaufstelle. Sie kennt alle Beratungseinrichtungen und deren spezielle Beratungsangebote und dient Ihnen als Navigator.
    • Wohnungssuche: Ansprechpartner ist das Studierendenwerk an Ihrem Hochschulort.
    • BAföG: Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für alle Bereiche rund um BAföG und Ausbildungsförderung. 
    • Psychotherapeutische Beratungsstelle: Hier werden Sie bei Problemen aller Art individuell betreut. 
    • Rechtsberatung: Hier bekommen Sie erste Auskunft bei Unsicherheit in allen Rechtsgebieten. 
    • Behindertenbeauftragte an Ihrer Hochschule: Sie setzen sich dafür ein, dass Studierenden mit Behinderung das Leben auf und um den Campus vereinfacht wird. 
    • Ausländische Studierende: Sie werden an speziellen Info-Centern betreut.