Qualitätssicherung durch Akkreditierung

Um die Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten, gibt es verschiedene Instrumente externer Qualitätskontrolle.

 

Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" www.akkreditierungsrat.de.

 

Im Rahmen der Systemakkreditierung wird das interne Qualitätssicherungssystem einer staatlichen Hochschule begutachtet. In der Folge sind alle Studiengänge, die das interne Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die notwendigen Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Die Systemakkreditierung erfolgt auf der Grundlage der dafür vom Akkreditierungsrat beschlossenen Kriterien und wird – wie auch die Programmakkreditierung - von privatwirtschaftlich tätigen Agenturen durchgeführt.