Bewerbungsverfahren der Hochschulen

Die Bewerbungsverfahren einzelner Studiengänge können sich voneinander unterscheiden, je nachdem ob die Studiengänge zulassungsfrei, örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränkt sind. Die entsprechenden Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten/Zulassungsämtern/Studienbüros. Die Bewerbung um einen Studiengang erfolgt i. d. R. - mit einem Online-Bewerbungsbogen. Zusätzlich sind noch bestimmte Unterlagen mit der Bewerbung postalisch einzureichen.


Zulassungsfreie Studiengänge

Wenn Sie sich für einen der nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge interessieren, erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie sich an der Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Beachten Sie bitte, dass hierfür unterschiedliche Fristen gelten können. Mehr...


Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wenn Sie sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, bewerben Sie sich an der Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten. Bewerbungsfristen sind meistens der 15. Januar für eine Bewerbung zum Sommersemester und der 15. Juli für eine Bewerbung zum Wintersemester. Beachten Sie hierzu auch etwaige Ausnahmen. Prüfen Sie deshalb immer die Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen.

Achtung: Teile der Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen finden oftmals auch schon zu einem früheren Zeitpunkt statt. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig bei Ihrer Hochschule. Mehr...


Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Es handelt sich um Studiengänge, wie aktuell Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Tiermedizin (wird nicht in Baden-Württemberg angeboten), welche in das Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind. Die Bewerbung erfolgt daher über die Stiftung für Hochschulzulassung. Mehr...

Hinweis: Zu Bewerbungen mit ausländischen Schulabschlüssen finden Sie Antworten unter FAQ.