Studierfähigkeitstests

In Baden-Württemberg führen Hochschulen für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung Auswahlverfahren durch. Die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien die Bewerber ausgewählt werden, liegt bei der jeweiligen Hochschule. Bei der Festlegung des Auswahlverfahrens durch die Hochschule muss jeweils ein schulisches und ein außerschulisches Kriterium herangezogen werden. Das wäre z.B. die Abiturdurchschnittsnote oder die Abiturnote in bestimmten Fächern - auf der anderen Seite kann ein Studierfähigkeitstest, ein Auswahlgespräch bzw. ein Essay oder auch etwa eine Berufsausbildung als Kriterium angesetzt werden.

 

Die Ergebnisse eines Studierfähigkeitstests fließen - anders als in einem Orientierungsverfahren (!) - in das Auswahlverfahren mit ein, d.h. sie sind mitentscheidend dafür, ob Sie einen Studienplatz erhalten. Das bekannteste Beispiel ist der Medizinertest, ein anderes Beispiel wäre das Auswahlverfahren für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge an Fachhochschulen oder der Eignungstest für Psychologie. Diese Tests werden in der Regel von den aufnehmenden Hochschulen durchgeführt. Dort können Sie sich auch weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren einholen. Ob für den jeweiligen Studiengang Studierfähigkeitstests durchgeführt werden, erfahren Sie an der Hochschule.