Kosten und Finanzierung eines Studiums

Ein Studium aufzunehmen und dafür Geld aufzubringen, stellt eine wichtige Investition in Ihre eigene berufliche Zukunft dar. Das Deutsche Studentenwerk beziffert die monatlichen Lebenshaltungskosten während des Studiums auf ca. 867 Euro im Monat (DSW, Stand: Januar 2019). In diesem Betrag sind die Miete - mit durchschnittlich ca. 332 Euro der größte Einzelposten - sowie Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Fahrtkosten, Versicherungen und Kosten für Kommunikation und Freizeitaktivitäten enthalten. Natürlich hängt der tatsächliche Bedarf aber immer stark von den Bedürfnissen und auch dem Studienort des einzelnen Studierenden ab.
 

Monatliche Ausgaben von Studierenden

Lernmittel 24€
Kommunikation
Telefon, Internet, Rundfunk- / Fernsehgebühren
32€
Kleidung 48€
Freizeit, Kultur, Sport 65€
Gesundheit
Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente
96€
Transport
Auto / öffentliche Verkehrsmittel
116€
Ernährung 154€
Miete inklusive Nebenkosten 332€
Individuelle Ausgaben x€
Summe867€ + x
Quelle: Deutsches Studentenwerk

Studierendenwerksbeitrag

Pro Semester muss ein gewisser Betrag für Studierendenwerksbeiträge entrichtet werden. Der Studierendenwerksbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Beitragsordnung des örtlichen Studierendenwerks und beträgt im Schnitt ca. 50 bis 100 Euro pro Semester. Meist ist in diesem Betrag ein Sockelbeitrag zur Finanzierung des Semestertickets für den öffentlichen Personennahverkehr enthalten. Daneben sind zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag an die Hochschule in Höhe von 60 Euro sowie ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft pro Semester zu entrichten. 

 

All dies will finanziert werden. Das Deutsche Studentenwerk schlägt nun folgende Strategie bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten vor:

Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Um Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten, bekommen Sie über die Studierendenwerke verbilligtes Essen, preisgünstige Wohnmöglichkeiten und andere Vergünstigungen wie beispielsweise ermäßigte Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr.

Die meisten Studierenden in Baden-Württemberg finanzieren ihr Studium durch Zuschüsse ihrer Eltern und durch eigene Arbeit. Darüber hinaus wird ein erheblicher Teil der Studierenden nach den Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert. Auch Studieninteressierte mit Migrationshintergrund können BAföG erhalten.  

Prüfen Sie auf jeden Fall, ob Sie Anspruch auf BAföG haben. Viel mehr junge Menschen haben einen Anspruch, als Anträge gestellt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand. BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt.

 

Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren, sind: 

· BAföG

· Elternunterhalt

· Jobben

· Studienkredite

· Stipendien

. Vergünstigungen

 

Finanzierung durch die Eltern

Hinsichtlich der Finanzierung durch die Eltern gilt es zu beachten, dass diesen das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes bezahlt wird. Nur in Einzelfällen wird über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld gewährt.

 

Kindergeld

Für Kinder, die sich „in Ausbildung“ befinden und noch kein Studium und keine Berufsausbildung
abgeschlossen haben, bleiben Ansprüche auf Kindergeld zumindest bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten. Kindergeld gibt es in diesen Fällen auch dann, wenn Kinder auf einen Ausbildungsplatz warten oder Lücken zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überbrücken müssen, sofern die „Zwangspause“ nicht länger als vier Monate dauert. Seit 2012 dürfen volljährige Kinder in Erstausbildung unbegrenzt jobben und Geld verdienen, ohne ihren Kindergeldanspruch zu gefährden. Die Einkommens- und Bezugsgrenzen sind abgeschafft.

Volljährige Kinder bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden, aber bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, bekommen Kindergeld dagegen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen. Das betrifft auch Studierende in Master-Studiengängen. Sie dürfen keiner „schädlichen“ Erwerbstätigkeit nachgehen. Erlaubt sind geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs) und Arbeitsverhältnisse mit maximal 20 Wochenstunden. Auszubildende in einem Ausbildungsdienstverhältnis, also beispielsweise Juristen im Referendariat, bleiben weiter anspruchsberechtigt.

  

Ausnahmefälle

Für Studierende mit Behinderungen kann sich der Anspruch auf Kindergeld in Ausnahmefällen gemäß § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz noch über den 25. Geburtstag hinaus verlängern. Die Behinderung selbst muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, nicht jedoch die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten. Weitere Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks unter www.studentenwerke.de.

 

Stipendium

In einigen Fällen gibt es zur Finanzierung von Studierenden auch eine finanzielle Förderung durch Begabten-Förderwerke und private Stiftungen, die gezielt junge Menschen während des Studiums unterstützen. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Deutschland-Stipendium. Die Vergabe richtet sich nach jeweils eigenen Kriterien der kirchlichen, parteinahen, gewerkschaftlichen oder staatlichen Einrichtungen. Einen Überblick und weitere Informationen erhalten Sie unter www.stipendiumplus.de und www.deutschland-stipendium.de

 

Vergünstigungen

Studierende können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie eine BAföG-Förderung erhalten. Einzelne Studierendenwerke vergeben bei entsprechendem Nachweis auch Vergünstigungen, z. B. in Form von Mensa-Gutscheinen. Manche Städte belohnen eine Anmeldung am Studienort als Hauptwohnsitz mit Gutscheinheften oder einem kostenlosen Semesterticket.