Bewerben

Wer vergibt Studienplätze?

Für die meisten Studienplätze müssen Sie sich bei der Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten, bewerben. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Ein kleiner Teil der zu vergebenden Studienplätze wird im bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben (z.B. Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin).

Was bedeutet „zulassungsbeschränkter“ und „nicht zulassungsbeschränkter“ Studiengang?

"Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge" sind so genannte "freie" Studiengänge, für die keine Zulassungszahlen festgelegt sind. Bei form- und fristgerechter Anmeldung erhalten alle Studienbewerber, die die Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. Die Anmeldefristen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.


Bestimmte Studiengänge sind an einigen Hochschulen zulassungsbeschränkt. Zulassungsbeschränkt bedeutet hier, dass für einen Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Hochschulen, ob Ihr angestrebter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.


Über die Stiftung für Hochschulzulassung werden für einige wenige bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge die Studienplätze vergeben wie z.B. Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.

Wie werden zulassungsbeschränkte Studienplätze vergeben?

In Baden-Württemberg werden in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen 90 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach einem hochschul- und studiengangspezifischen Auswahlverfahren und 10 Prozent nach dem Kriterium Wartezeit vergeben.

Im bundesweiten Auswahl- und Verteilungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung gehen 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten, 20 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben und 60 Prozent der Studienplätze werden nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren durch die Hochschulen besetzt.

Bei den Studienplätzen, die die Hochschulen selbst vergeben, egal ob in örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, wird immer mindestens ein schulisches und ein außerschulisches Kriterium berücksichtigt:

  • die Durchschnittsnote des Schulabschlusszeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung (wichtig im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung),
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, d. h. die Noten, die für den Studiengang relevant sind,
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,
  • Vorbildung durch Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie durch fachspezifisches ehrenamtliches Engagement, Freiwilligendienst, Wettbewerbe etc.,
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs,
  • Ergebnis eines Motivationsschreibens.

Die Wartezeit berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Sie sammeln allerdings nur Wartezeit, wenn Sie an keiner bundesdeutschen Hochschule immatrikuliert/eingeschrieben sind. Näheres können Sie bei den Hochschulen oder auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de erfragen.

Kann ich mich auch online bewerben?

Für einen Studienplatz bewerben Sie sich hauptsächlich online. Die Bewerbungsportale finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen. Oft können Sie die Unterlagen auf der Website der entsprechenden Hochschule ausfüllen oder zumindest ausdrucken – insbesondere auch die Anmeldeunterlagen zum Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren bzw. Aufnahmeprüfungen. Bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben Sie sich mit AntOn online. Die Stiftung für Hochschulzulassung für die Studiengänge des zentralen Vergabeverfahrens sowie viele Hochschulen verlangen eine zusätzliche postalische Bewerbung. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Hochschulen über den dort praktizierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen.

Termine: Wann muss ich mich um meine Bewerbung kümmern?

Eine Bewerbung an Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt zum Wintersemester oder zum Sommersemester. Eine Bewerbung an der Dualen Hochschule bzw. einem Unternehmen erfolgt oftmals ein Jahr vor Studienbeginn.

 

Sie sollten sich aber schon frühzeitig bei den Hochschulen über Terminvorgaben für mögliche Auswahl- und Eignungsfestellungsverfahren erkundigen, diese werden oft mehrere Monate vor Ende der Bewerbungsfristen durchgeführt. Dies gilt, wenn Sie beispielsweise Musik, bildende Kunst oder Sport studieren möchten. Im Rahmen der hochschuleigenen Auswahlverfahren werden sogenannte Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstests vor dem Ende der Bewerbungsfrist angeboten.


Für die Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen) gilt im Allgemeinen als einheitlicher Bewerbungsschluss: 

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester.

Für einige Studiengänge, vor allem die medizinischen Studiengänge, die über das zentrale Vergabeverfahren vergeben werden, gelten andere Fristen für so genannte "Alt-Abiturienten": der 31.5. ist für sie der Bewerbungsschluss für das jeweilige Wintersemester. Die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar des aktuellen Jahres erwerben, können sich bis einschließlich 15. Juli bewerben. 

 

Bei Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, kann eine spätere Bewerbung möglich sein.

Informieren Sie sich bei der Hochschule bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung!!!

Zur ersten Orientierung kann Ihnen auch die Fristenübersicht auf der Internetseite www.hochschulkompass.de zum grundständigen Studium helfen.

Gibt es für meinen Studienwunsch Besonderheiten bei der Zulassung?

  • Fristen für den Nachweis zusätzlicher Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen können vom einheitlichen Bewerbungsschluss abweichen (z. B. für Kunst, Musik, Sport) und finden oft bereits deutlich vor Bewerbungsschluss statt.
  • Praktika müssen häufig erst bei Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein.
  • Sprachkenntnisse können oftmals noch zu Beginn des Studiums nachgeholt werden.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den Zentralen Studienberatungsstellen über die Regelungen an Ihrer Hochschule.

Kann ich mich für mehrere Fächer und an mehreren Hochschulen bewerben?

Falls Sie sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen mehrere Studienwünsche offen halten oder mehrere Optionen hinsichtlich der Studienorte wahren möchten, können Sie sich sowohl bei der Stiftung für Hochschulzulassung als auch bei einer oder mehreren Hochschulen zugleich bewerben. Jedoch gilt es bei Mehrfachbewerbungen einige Regeln zu beachten:

Immer mehr Hochschulen nehmen am Dialogorientierten Serviceverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge (DoSV) teil, www.hochschulstart.de. Für Studiengänge, die noch nicht am DoSV teilnehmen, gilt:
An einer Hochschule kann man sich nur für einen Studiengang (sog. Hauptantrag) und bis zu zwei Alternativen (sog. Hilfsanträge) bewerben. Werden mehrere Zulassungsanträge an derselben Hochschule eingereicht, gilt nur derjenige, der während der Bewerbungsfrist als letzter eingegangen ist. Parallele Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind jedoch möglich. Immatrikulieren bzw. einschreiben dürfen Sie sich allerdings nur an einer Hochschule. Wenn Sie mehrere Zusagen auf Ihre Bewerbungen erhalten, müssen Sie sich entscheiden.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Bitte wenden Sie sich an Hochschulstart bzw. an die Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen. Diese geben Ihnen Auskunft, wann die Vergabe Ihres angestrebten Studiengangs erfolgt und wann die entsprechenden Bescheide verschickt werden. Viele Hochschulen veröffentlichen auch auf ihren Internetseiten, welche Zulassungsbescheide schon verschickt wurden.

Wer beantwortet mir Detailfragen zum Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung und zum Vergabeverfahren der Hochschulen?

Wann die Stiftung für Hochschulzulassung die betreffenden Studienplätze vergibt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de unter “Termine”.