BAföG

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, Menschen – unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation – finanziell die Möglichkeit zu einer gewünschten Ausbildung zu geben. Ob die angestrebte Ausbildung durch BAföG gefördert werden kann, hängt im Wesentlichen von der eigenen finanziellen Situation (eigenes Einkommen und Vermögen) und vom Einkommen der Eltern bzw. der Ehepartnerin oder des Ehepartners ab. Weitere Kriterien sind z. B. die Staatsangehörigkeit, das Alter sowie der Nachweis eines geordneten Studienverlaufs oder die Einhaltung der Förderungshöchstdauer. Eine BAföG-Förderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Den Antrag auf Studierenden-BAföG stellen Sie unter www.bafoeg-digital.de oder beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bafög.de.

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