Hochschulzugang

Viele Wege führen zu einem Studium. Das baden-württembergische Hochschulrecht knüpft an unterschiedliche Lebensentwürfe an. Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges Studium (Bachelorstudium, Staatsexamensstudiengänge) kann über schulische Wege, aber auch aufgrund beruflicher Qualifikation erworben werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über besondere schulische Prüfungen eine Studienberechtigung zu erwerben.

Zu den Zugangswegen zu grundständigen Studiengängen im Einzelnen:

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sowie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz).

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Daneben berechtigt sie zum Studium des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik) an einer Pädagogischen Hochschule.

 

Deltaprüfung

Wer eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt, kann die sog. Deltaprüfung gemäß § 58 Abs. 2 Nummer 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) absolvieren. Die bestandene Deltaprüfung berechtigt zum Studium eines Bachelorstudiengangs an allen Hochschulen in Baden-Württemberg. Die Deltaprüfung wird für die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen zentral an der Universität Mannheim abgenommen. Aktuelle Informationen sind unter https://deltapruefung.uni-mannheim.de/startseite verfügbar. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg führt ihre eigene Deltaprüfung durch. Weitere Informationen dazu finden sie unter www.dhbw.de/startseite.html

Berufliche Qualifikation

Eine berufliche Qualifikation über eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Meister oder Fachwirt) berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen. Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechender Berufsausbildung, können eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben; Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige, ebenfalls fachlich entsprechende Berufserfahrung. Ausbildungszeiten werden dabei nicht angerechnet. Bei diesen beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an einer Hochschule statt.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte finden Sie unter:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulzugang

Begabtenprüfung in künstlerischen Studiengängen

Eine Begabtenprüfung in geeigneten künstlerischen Studiengängen berechtigt zu einem Studium künstlerischer Studiengänge an Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, mit Ausnahme von wissenschaftlichen Studiengängen und von Studiengängen, die mit einer Prüfung für ein staatliches Lehramt abschließen.

Hochschulzugang nach einem Jahr erfolgreichen Studiums an einer Hochschule eines anderen Bundeslandes

Wer ein Jahr an einer Hochschule eines anderen Bundeslandes erfolgreich studiert hat, erwirbt die Berechtigung, sein Studium im gleichen oder in einem fachlich entsprechenden Studiengang an einer Hochschule derselben Hochschulart in Baden-Württemberg fortzusetzen. Ein Probestudium aufgrund beruflicher Qualifikation in anderen Ländern, zu dem ein Bewerber abweichend von den in Baden-Württemberg geltenden Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung aufgrund beruflicher Qualifikation zugelassen wurde, wird auf die Dauer des Studiums nicht angerechnet.

Hochschulzugang nach einem erfolgreich abgeschlossenen grundständigen Hochschulstudium

Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium berechtigt zu einem Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen, unabhängig von der Hochschulart des Erststudiums. Der erfolgreiche Abschluss eines künstlerischen Studiengangs berechtigt zu einem dem bisherigen Studium fachlich entsprechenden Studium an allen Hochschulen. Wurden im künstlerischen Studium wissenschaftliche oder nicht rein künstlerische Studienanteile erbracht, die mindestens 45 Leistungspunkten entsprechen, erstreckt sich die Studienberechtigung auf alle Fachrichtungen an allen Hochschulen.

Ausländische Bildungsnachweise

Die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger erfolgt beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 - Schule und Bildung (Zeugnisanerkennungsstelle), Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart, Web: www.rp.baden-wuerttemberg.de  
Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ausländischer Staatsangehöriger oder Staatenloser als Hochschulzugangsberechtigung erfolgt durch die Hochschulen.