Numerus Clausus (NC)

Der "Numerus Clausus" (zu Deutsch "geschlossene Anzahl") ist ein Begriff, der für die Zulassungsbeschränkung an Hochschulen steht und sich auf die Anzahl der Studienplätze in einem bestimmten Studiengang bezieht, d.h. die Zahl der Studienplätze ist begrenzt. Die Verknüpfung NC und Notendurchschnitt kommt folgendermaßen zustande: In vielen Fächern gibt es weniger Studienplätze als Bewerber/innen, deshalb ist dort die Zulassung zum Studium begrenzt auf eine entsprechende Zahl von Bewerber/innen, die in der Vergangenheit meist entsprechend dem Notenschnitt im Abitur gereiht wurden. Aus diesem Grund wird der Abischnitt auch fälschlicherweise mit dem Begriff Numerus Clausus gleichgesetzt.

 

Heutzutage zählt für diese Reihung nicht nur Durchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung, sondern es gelten noch weitere Kriterien (z.B. Einzelnoten, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch, Essay, Motivationsschreiben, Praktika, Berufserfahrung, Freiwilligendienste), die gewichtet und summiert werden und eine Verfahrensnote bilden.

 

Der "NC" ist somit kein von der Stiftung für Hochschulzulassung, vom Land oder den Hochschulen vorher festgelegter Notenwert. In entsprechenden Übersichtstabellen wird deshalb lediglich die Note/der Grenzwert desjenigen/derjenigen Bewerber/in abgebildet, die/der den letzten zur Verfügung stehenden Studienplatz bekommen hat. D.h. der Numerus Clausus ergibt sich daher in jedem Zulassungsverfahren - auf Grund der Konkurrenz der aktuellen Bewerberzahl um die verfügbaren Studienplätze - neu.

Insofern können Auswahlgrenzen vergangener Semester zwar gewisse Tendenzen für die Nachfrage nach diesem Studiengang aufzeigen, sie sind aber von Semester zu Semester verschieden und haben aufgrund der sich ändernden Auswahlverfahren wenig Aussagekraft. Außerdem ist die Abinote zwar immer noch ein sehr wichtiges, aber nicht mehr alleiniges Zulassungskriterium zu solchen Studienplätzen.